Parkraumverordnung

Nummer
500.2
Name
Parkraumverordnung
Erlassdatum
3. Juni 2014
Inkrafttreten
1. Januar 2015
Informationen

Die Parkraumverordnung ist in erster Linie eine Entscheidungsgrundlage des Gemeinderates für den bestimmungsgemässen Einsatz der Ersatzabgaben für Pflichtparkplätze und ergibt sich aus §247 PBG. Die Parkraumverordnung gilt für das ganze Gebiet der Politischen Gemeinde Hausen a.A.

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