Abstimmungen / Wahlen

Bedingungen und Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
• Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
• Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
• Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
• Sie können das frankierte Antwortkuvert per Post schicken oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
• die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
• das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist

 

Ich habe den Stimmausweis verloren, möchte aber abstimmen. Was kann ich tun?
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Urnenöffnungszeiten
Für die vorzeitige Stimmabgabe steht eine Urne ab Montag vor dem Wahl- und Abstimmungswochenende im Gemeindehaus Hausen am Albis (Einwohnerdienste) bereit. Am Wahl- und Abstimmungswochenende ist das Urnenlokal im Gemeindehaus und im Postlokal Ebertswil jeweils am Sonntag von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr geöffnet.

Urnenstandort
Im Eingangsbereich des Gemeindehauses, Zugerstrasse 10, 8915 Hausen am Albis sowie im ehemaligen Postlokal Ebertswil, Dorfstrasse 8, 8925 Ebertswil

Wahl- und Abstimmungsresultate
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie beim Statistischen Amt und diejenigen des Bundes unter diesem Link.

Neu gibt es vom Bund und Kantonen eine lancierte App namens «VoteInfo», welche auch Abstimmungen von Gemeinden und Geschäfte von Gemeindeversammlungen umfasst. Zukünftig stehen erstmals Erläuterungen und Resultate von Abstimmungen von allen drei Staatsebenen zur Verfügung. Die Gemeinde Hausen kann dadurch im Vorfeld einer kommunalen Abstimmung die behördlichen Erläuterungen und am Abstimmungssonntag die Ergebnisse ihrer Geschäfte automatisiert veröffentlichen. Zusätzlich zu den kommunalen Abstimmungen an der Urne besteht auch die Möglichkeit, Abstimmungen an der Gemeindeversammlung über «VoteInfo» zu veröffentlichen. Diese Art von Kommunikationsmittel wird als Pilotprojekt eingeführt - selbstverständlich werden die Abstimmungsresultate jedoch weiterhin auch auf der Homepage publiziert.

Zusätzliche Informationen zu "VoteInfo" finden Sie hier.