Zusatzleistungen - Anmeldeformular der SVA

Die Zusatzleistungen zur AHV / IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und der IV gehören die Zusatzleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates. Voraussetzungen für den Bezug von Zusatzleistungen sind eine Alters- oder Invalidenrente oder unter bestimmten Umständen Taggelder der IV.

Die Durchführungsstelle (SVA Zürich) gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

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