Antrag für Schutzabklärungen (Provokationsbegehren)
Mit Beschluss vom 13. August 1991 hat der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Hausen am Albis das kommunale Inventar der Schutzobjekte festgesetzt. Die inventarisierten Gebäude sind in den kommunalen Kernzonenplänen und über das GIS Knonaueramt einsehbar.
Gemäss § 213 PBG ist jeder Grundeigentümer jederzeit berechtigt, vom Gemeinwesen einen Entscheid über die Schutzwürdigkeit seines Grundstücks und über den Umfang allfälliger Schutzmassnahmen zu verlangen, wenn er ein aktuelles Interesse glaubhaft macht. Hierfür kann das vorliegende Antragsformular verwendet werden.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Hochbau | 044 764 80 27 | bausekretariat@hausen.ch |
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