Betreibungsauskunft bestellen (in digitaler Form, Auskunft für natürliche Personen)
Ein Versand erfolgt ausschliesslich digital. Wird ein Betreibungsauszug in Papierformat zusätzlich gewünscht, muss dies mit separater E-Mail an betreibungsamt@hausen.ch (kostenpflichtig) bestellt werden. Das Betreibungsamt behält sich das Recht vor, gegebenenfalls einen Kostenvorschuss zu verlangen.
Selbstauskunft
Eine Betreibungsauskunft über die eigene Person (Selbstauskunft) wird entweder am Schalter gegen Ausweisvorlage (Identitätskarte, Reisepass oder Ausländerausweis) ausgestellt oder kann auch auf dem Postweg gegen Rechnung verschickt werden. Dazu ist aber ein schriftliches Auskunftsgesuch erforderlich und dem Betreibungsamt muss eine Ausweiskopie eingereicht werden.
Auskunft über eine Drittperson
Damit Auskunft über eine Drittperson erteilt werden kann, muss dem Betreibungsamt ein aktuelles Interesse glaubhaft gemacht werden. Als Interessennachweis eignen sich z.B. Verträge, Bestellungen, Anfragen, Offerten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Mahnschreiben und dergleichen.
Zuständigkeit
Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnort der betreffenden Person, oder, wenn Auskunft über eine juristische Person verlangt wird, am eingetragenen Sitz der Gesellschaft.
Kosten
Die Gebühr für eine schriftliche Betreibungsauskunft beträgt Fr. 18.00.
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungs- und Gemeindeammannamt | 044 764 80 90 | betreibungsamt@hausen.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Preis
CHF 18.00