Identitätskarte

Ab 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte mit Chip eingeführt. Gleichzeitig bleibt die bisherige Identitätskarte ohne Chip weiterhin erhältlich.

Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip wählen. Der Bezug der biometrischen Identitätskarte ist freiwillig.

Identitätskarte ohne Chip

Die bisherige, nicht-biometrische Identitätskarte bleibt weiterhin erhältlich und kann bei der Einwohnerkontrolle beantragt werden.

Was wird für eine Identitätskarte benötigt?

  1. Ein aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, Format 35 x 45 mm), nicht älter als ein Jahr, bitte beachten Sie die Fotomustertafel
  2. Alte Identitätskarte (falls vorhanden). Bei Verlust der Identitätskarte wird eine Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle benötigt. Die Verlustanzeige gilt nicht als Ausweisersatz.
  3. Persönliches Vorsprechen (ist auch für Kinder ab Geburt erforderlich)


Ausweisbeantragung für Minderjährige
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Bitte beachten Sie, dass Kinder ab dem 7. Altersjahr persönlich vor Ort unterschreiben müssen. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen.


Ausstellungsfristen der Ausweise

Die Ausstellungsfrist für die Identitätskarte beträgt max. 10 Arbeitstage. Die Ausweise werden direkt mit eingeschriebener Post an die auf dem Antragsfomular aufgeführte Zustelladresse (Einwohner bzw. Einwohnerkontrolle) gesandt.

Verlängerung

Identitätskarten können nicht verlängert werden.

Verlust

Bei Verlust der Identitätskarte muss bei einer Schweizerischen Polizeistelle eine Verlustanzeige angefordert werden. Diese wird für die Beantragung des neuen Ausweises zwingend benötigt.


Gebühren und Gültigkeitsdauer der Identitätskarte

  Preis inkl. Porto Gültigkeit
Erwachsene CHF 70.00 10 Jahre
Kinder CHF 35.00 5 Jahre


Die Gebühr wird am Tag der Beantragung von der Einwohnerkontrolle erhoben. Sie haben die Möglichkeit, diese bar oder mit Karte zu bezahlen.

Biometrische Identitätskarte mit Chip

Ab dem 2. November 2026 kann zusätzlich die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden.

Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip. Auf diesem werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt beim kantonalen Passbüro.

Auch das Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte ist beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Identitätskarte mit oder ohne Chip gewünscht wird.

Reisen in die EU: Was gilt?

Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Dieses ist Teil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz-EU) und noch nicht in Kraft. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.

Kurz gesagt: Wenn Sie ab dem 2. November 2026 eine neue Identitätskarte benötigen, können Sie weiterhin zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen. Wenn Sie häufig mit der Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Variante. Eine Pflicht dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.

Notpass

Wenn die Zeit für die Ausstellung einer neuen Identitätskarte nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, einen Notpass zu beantragen. Dieser ist persönlich beim kantonalen Passbüro oder bei der Notpassstelle der Kantonspolizei am Flughafen Zürich zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht notwendig.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie beim Passbüro ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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