Verwaltungsreglement

Nummer
100.2
Name
Verwaltungsreglement
Erlassdatum
16. April 2014
Inkrafttreten
1. Juni 2014
Informationen

In diesem Verwaltungsreglement werden Zusammensetzung, Arbeitsweise, Aufgaben und Kompetenzen der behördlichen Organe geregelt. Es ist jeweils zu Beginn jeder Amtsdau­er zu überprüfen oder bei Bedarf zu aktualisieren. 

Dieses Reglement gilt für den Gemeinderat, dessen Ausschüsse, die Behörden und Kommissionen mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen, die beratenden Kommissio­nen und die Gemeindeverwaltung. 

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