Nummer: | 420.1
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Name: | Zusammenarbeitsvertrag zwischen Hausen, Kappel und Rifferswil betreffend Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich "Offene Jugendarbeit Oberamt"
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Fassung vom: | 20. Aug. 2014
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Gültig seit: | 1. Sept. 2014
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Der vorliegende Zusammenarbeitsvertrag stützt sich ab auf Art. 90 und 91 der
Verfassung des Kantons Zürich, auf das Gemeindegesetz des Kantons Zürich sowie auf die Gemeindeordnungen der Partnergemeinden Hausen am Albis, Kappel am Albis und
Rifferswil.
Zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben „Offene Jugendarbeit Oberamt" und zur Finanzierung der entsprechenden Angebote schliessen die Gemeinden Hausen am Albis,
Kappel am Albis und Rifferswil einen Zusammenarbeitsvertrag ab.
Dokument420.1 Zusammenarbeitsvertrag zwischen Hausen Kappel und Rifferswil betreffend Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich Offene Jugendarbeit Oberamt (pdf, 242.9 kB)