Antrag Dauerparkkarte
Das nächtliche Dauerparkieren von Fahrzeugen aller Art auf öffentlichem Grund ist gebührenpflichtig. Wenn ein Fahrzeug innert 3 Monaten 4 mal oder häufiger in der Nacht auf öffentlichem Grund parkiert wird, liegt gesteigerter Gemeingebrauch vor und es muss eine Dauerparkkarte beantragt werden.
Aktionen
Zugehörige Dienstleistung: Nachtparkgebühren Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle
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