Wegzug ins Ausland (Vollmacht)
Schweizer Staatsangehörige
Die Abmeldung erfolgt bei der Einwohnerkontrolle unter Abgabe der Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein). Weiter muss eine schweizerische Kontaktadresse bei der Einwohnerkontrolle deponiert werden. Es ist empfehlenswert, eine Abmeldung ins Ausland frühzeitig der Einwohnerkontrolle zu melden. Somit ist gewährleistet, dass die Steuerverwaltung des Kantons Zürich rechtzeitig einen Abschluss Ihres Steuerdossiers auslösen kann. Weitere Informationen für Auslandschweizer erhalten Sie über das Eidgenössische Amt für auswärtige Angelegenheit (https://www.eda.admin.ch/eda). Ausländische Staatsangehörige Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis mitbringen. Bei einer Abmeldung ins Ausland muss zusätzlich eine Abmeldeerklärung ausgefüllt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle. Gebühren Die Abmeldung ist kostenlos. Sollten Sie eine Abmeldebestätigung (für die Beendigung der Krankenkassenpflicht usw.) benötigen, kostet diese CHF 30.--. Aktionen
Zuständige Instanz: Steueramt
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