Fristerstreckung
Eine Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung des abgelaufenen Jahres kann bis spätestens 30. November beantragt werden.
Mit dem untenstehenden Link können Sie direkt eine elektronische Fristerstreckung mit den den auf der Steuererklärung angedruckten Login-Daten beantragen. Auch hier gilt die maximale Frist bis 30. November. Aktionen
Zuständige Instanz: Steueramt
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