Benützung des öffentlichen Grundes
•die Durchführung von Kundgebungen, Umzügen, Festanlässen, Schaustellungen;
•das Aufstellen von mobilen Informations- und Werbeeinrichtungen;
•das Anbieten von Waren und Dienstleistungen;
•das Anwerben für Dienstleistungen von oder den Beitritt zu ideellen Organisationen;
•Aufführen von Darbietungen aller Art (zum Beispiel Strassenmusik);
•Aufstellen von Mulden und Bauinstallationen;
•Strassensperrungen.
Aktionen
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gemeinderatskanzlei | 044 764 80 28 | gemeinde@hausen.ch |
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