Abmeldung | Wegzug

Wegzug innerhalb der Schweiz

Die Abmeldung muss innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder online über eUmzug gemeldet werden.

Bei persönlicher Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle benötigen wir folgende Unterlagen:

Schweizer Staatsangehörige:

  • Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein oder, sollte dieser nicht mehr vorhanden sein: amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)

Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländerausweis


Wegzug ins Ausland

Die Abmeldung kann frühestens 6 Wochen vor der Ausreise persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorgenommen werden. Eine Online-Abmeldung ist nicht möglich. Schweizer Staatsangehörige beachten bitte die wichtigen Informationen auf der Homepage des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA. Personen, die eine Rente aus der Schweiz beziehen und in einem EU-/EFTA-Staat wohnen oder beabsichtigen in einen EU-/EFTA-Staat zu ziehen, sind weiterhin in der Schweiz versicherungspflichtig. Detaillierte Informationen: hier

Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen und Informationen:

Schweizer Staatsangehörige:

  • Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein oder, sollte dieser nicht mehr vorhanden sein: amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • genaues Wegzugsdatum
  • neue Adresse
  • Vollmacht für die Steuerbehörde

Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländerausweis
  • genaues Wegzugsdatum
  • neue Adresse
  • Vollständig ausgefülltes Formular W Abmeldeerklärung/definitiver Wegzug des Amts für Migration Kanton Zürich.
  • Vollmacht für Steuerbehörde


Kosten pro Person
kostenlos

Bitte vergessen Sie nicht, auch Ihren Hund abzumelden.

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