Abmeldung / Wegzug
Personen, die aus Hausen am Albis wegziehen, haben sich innert 14 Tagen (Gemeindegesetz) bei der Einwohnerkontrolle abzumelden.
Aktionen
Zugehörige Dienstleistung: Abmeldung / Wegzug Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle
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