Stadtpolizei

Polizeiliche Zusammenarbeit zwischen der Politischen Gemeinde Hausen am Albis (Anschlussgemeinde) und der Stadt Affoltern am Albis; Dienstleistungsvertrag mit der Stadtpolizei

Gemäss § 74 des Gemeindegesetzes "steht dem Gemeinderat neben den ihm durch andere Gesetze überwiesenen Aufgaben insbesondere die Besorgung der gesamten Ortspolizei zu. Er sorgt für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung und für die Sicherheit von Personen und Eigentum gegen Schädigungen und Gefahren jeder Art und trifft alle Vor­kehren für die richtige Erfüllung der Aufgaben der Ortspolizei auf allen Verwaltungsgebie­ten." Weitere Bestimmungen über die ortspolizeilichen Belange sind in der kommunalen Poli­zeiverordnung enthalten.

Entsprechende sich häufende Vorfälle und die damit verbundene Angst der Bevölkerung ha­ben den Gemeinderat im Jahre 2009 dazu veranlasst, als Präventionsmass­nahme einen Dienstleistungsvertrag mit der Stadtpolizei von Affoltern am Albis abzuschliessen. Die Stadtpolizei Affoltern am Albis hat ihre Tätigkeit am 01. Januar 2010 in Hausen am Albis aufgenommen.


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Tel. 117

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8910 Affoltern am Albis
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