Allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das Gemeindegebiet Hausen am Albis
Mit Beschluss vom 26. Juni 2026 hat der Gemeinderat – als Ergänzung zum kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 25. Juni – ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das gesamte Gemeindegebiet von Hausen am Albis erlassen.
Eine Ausnahme besteht lediglich für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten, Schrebergärten und auf Terrassen, unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht.
Das Verbot gilt ab 26. Juni 2026 bis auf Widerruf oder bis zur Aufhebung des kantonalen Verbotes.
Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
30. Juni 2026
Gemeinderat Hausen am Albis
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| Allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das Gemeindegebiet Hausen am Albis (PDF, 122 kB) | Download | 0 | Allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das Gemeindegebiet Hausen am Albis |