Verkehrsanordnung: Bucheneggstrasse

20. September 2024

 

Betrifft

Stallikon, Langnau, Hausen am Albis, Aeugst am Albis

 

Vorübergehende Verkehrsanordnung

 

Dauer der Verkehrsanordnung

Freitag, 20. September 2024 bis ca. Sonntag, 31. Oktober 2027

 

Verkehrsanordnung

Die 648 Bucheneggstrasse in der Gemeinde Stallikon ist auf dem Teilstück von Tägerst
(km 2.925) bis zur Möslistrasse (km 4.175) wegen Ersatz der Kunstbauten für den Fahrverkehr gesperrt. Die Sperrung betrifft Fahrräder (Signal 2.05), welche bergwärts von Tägerst in
Richtung Buchenegg unterwegs sind.

 

Verkehrsumleitung

Die Verkehrsumleitung erfolgt über die Albisstrasse, Gemeinde Langnau am Albis - Albispass - Albispassstrasse, Gemeinde Hausen am Albis - Reppischtalstrasse, Gemeinde Hausen am Albis, Aeugst am Albis und Stallikon

 

Missachtung

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

 

Rechtliche Hinweise und Fristen

 

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Baudirektion Kanton Zürich, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

 

Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 21.10.2024
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.

 

Name
Verkehrsanordnung Bucheneggstrasse (PDF, 592.57 kB) Download 0 Verkehrsanordnung Bucheneggstrasse