Einbürgerung

Möchten Sie Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger werden? 

Bei der Einbürgerung wird zwischen dem erleichterten und dem ordentlichen Einbürgerungsverfahren unterschieden. 

Um das Einbürgerungsverfahren zu bestimmen, die Voraussetzungen zu klären und das Gesuchsformular auszuhändigen, bitten wir Sie, sich direkt mit der Gemeindekanzlei in Verbindung zu setzen. 

Informationen, Merkblätter und das Gesuchsformular mit den Beilagen für die ordentliche Einbürgerung finden Sie elektronisch auf der Homepage des Gemeindeamts des Kantons Zürich.

Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie auf der Homepage des Staatssekretariats für Migration.

Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Sprachnachweis einer Landessprache (mindestens B1) bereits mit dem Gesuch einzureichen.

Im ordentlichen Einbürgerungsverfahren müssen Sie sich, als Bewerberin oder Bewerber, im Rahmen von Tests über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (schriftlich und mündlich) sowie des Aufbaus von Bund, Kanton und der Stadt ausweisen. Die Tests finden während des Einbürgerungsverfahrens statt. Die Ausnahmen bzw. die Befreiung vom jeweiligen Test beim ordentlichen Verfahren wird im Merkblatt erläutert.