Adressauskunft

Adressauskünfte werden nur schriftlich und gegen Gebühren erteilt. Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG).

Einfache Auskunft
Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin, ohne Einschränkung bekanntgegeben (gemäss § 18 MERG, § 16 lit.a IDG):

  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum

Die Gebühr beträgt Fr. 11.10 (inkl. Fr. 1.10 Versandgebühren).

Erweiterte Auskunft
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird gemäss § 18 MERG, § 16 lit.a und § 17 Abs. 1 IDG (Interessennachweis beilegen):

  • Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort

Die Gebühr beträgt Fr. 21.10 (inkl. Fr. 1.10 Versandgebühren).

Die Gebührenerhebung erfolgt mit einer Rechnung. Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen beantwortet das Einwohneramt keine Adressauskünfte per E-Mail.