Erneuerungswahlen Friedensrichter/in

9. Oktober 2026

Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Friedensrichterin bzw. des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf den Sonntag, 28. Februar 2027 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am Sonntag, 6. Juni 2027 stattfinden.

In Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens Mittwoch, 18. November 2026, 16.30 Uhr, Wahlvorschläge an die Gemeindeverwaltung, Zugerstrasse 10, 8915 Hausen am Albis einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz «bisher» (wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat) und Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist, angegeben werden.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Gemeinderatskanzlei, erhältlich oder können hier heruntergeladen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang können bei der Gemeinderatskanzlei gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 Abs. 2 GPR ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A. erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

9. Oktober 2026

Gemeinderat Hausen am Albis

 

Name Download
Wahlvorschlag Erneuerungswahlen Friedensrichteramt 2027 Hausen am Albis (PDF, 97 kB) Download 0 Wahlvorschlag Erneuerungswahlen Friedensrichteramt 2027 Hausen am Albis