Allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot ab 26. Juni 2026
Der Gemeinderat hat im Sinne der kantonalen Empfehlung, in Absprache mit Feuerwehr und Forstpersonal, eine Risikobeurteilung der Wald- und Flurbrandgefahr auf dem Gemeindegebiet vorgenommen und entschieden, dass ab Freitag, 26. Juni 2026 ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet gilt.
Eine Ausnahme besteht lediglich für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten, Schrebergärten und auf Terrassen, unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht.
Der Entscheid erfolgt in Absprache mit mehreren anderen Bezirksgemeinden, welche ebenfalls ein Feuer- und Feuerwerkverbot auf ihrem gesamten Gemeindegebiet erlassen haben. Neben dem Abfeuern von Feuerwerken sind auch jede Art von Gebrauchtumsfeuer und anderweitige Feuer – abgesehen von der oben genannten Ausnahme – verboten.
Zuwiderhandlungen können gebüsst werden. Dennoch zählen wir auf Ihre eigenverantwortliche Umsetzung.
Das Verbot wird aufgehoben, sobald es die Hitze- und Dürresituation wieder zulässt.
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| Feuerwerkverbot (PDF, 654 kB) | Download | 0 | Feuerwerkverbot |