Neubau Sporthalle/Tagesstrukturen: Verwaltungsgericht heisst Beschwerde gegen Urteil des Bezirksrates gut und erklärt Abstimmung vom 27. November 2022 für gültig

23. März 2023

Die Urnenabstimmung vom 27. November 2022 über den Ausführungskredit für den Neubau Sporthalle/Tagesstrukturen wurde mit 52.6 % Ja-Stimmen angenommen, die Urnenabstimmung der Sekundarschulgemeinde Hausen/Kappel/Rifferswil für den zugehörigen Investitionsbeitrag über Fr. 2'000'000 sogar mit 56.8 % Ja-Stimmen.

Gegen die beiden Abstimmungen wurden zwei Stimmrechtsrekurse eingereicht. Mit Entscheid vom 15. Dezember 2022 hat der Bezirksrat den einen Stimmrechtsrekurs gutgeheissen und das Abstimmungsergebnis annulliert. Der Bezirksrat vertrat in seinem Urteil die Auffassung, dass der Gemeinderat mit seinem offenen Brief vom 11. November 2022 im Affolter Anzeiger auf unsachliche Weise eine kostenneutrale Umsetzung eines ebenerdigen Zugangs versprochen und damit wahrscheinlich die entscheidenden Ja-Stimmen gesammelt habe.

Der Gemeinderat hat diesen Entscheid zur Überprüfung an das Verwaltungsgericht weitergezogen. Dieses kommt mit Urteil vom 16. März 2023 zum Schluss, dass der am 11. November 2022 publizierte offene Brief des Gemeinderates sachlich formuliert gewesen sei und lediglich die drei Tage zuvor öffentlich geäusserte Kritik aufgegriffen bzw. versucht habe, deren einseitige Positionsbezüge auszugleichen. Zusammenfassend stellt das Verwaltungsgericht fest, dass die im Vorfeld der Abstimmung publizierten Informationen unter dem Gesichtswinkel des verfassungsmässigen Rechts der freien Willensbildung und der unverfälschten Stimmabgabe nicht zu beanstanden seien. Der Bezirksrat habe deshalb zu Unrecht das Abstimmungsergebnis vom 27. November 2022 aufgehoben. Dieses wird nun stattdessen vom Verwaltungsgericht bestätigt und für gültig erklärt.

Der Gemeinderat wird zeitnah nach Erlangung der Rechtskraft des Urteils über das weitere Vorgehen und den Zeitplan zum Sporthallenprojekt informieren.

Medieninformation vom 23. März 2023