Anschlussvereinbarung an die SVA betreffend Durchführung der Zusatzleistungen

Nummer
800.3
Name
Anschlussvereinbarung an die SVA betreffend Durchführung der Zusatzleistungen
Erlassdatum
3. Dezember 2019
Inkrafttreten
1. Juli 2020
Informationen

Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsgemeinden betreffend Zusatzleistungen (ZL)

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