Begehren um Zustellung der Baurechtsentscheide

Wer Rekurs gegen das geplante Bauvorhaben erheben möchte, hat den baurechtlichen Entscheid innert 20 Tagen, seit der öffentlichen Bekanntmachung des Baugesuches (also während der Auflagefrist), beim Bauamt Hausen am Albis schriftlich zu verlangen (§ 315 PBG).

Wer den baurechtlichen Entscheid nicht rechtzeitig verlangt, hat das Rekursrecht verwirkt (§ 316 PBG).

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