Betreibungsauskunft bestellen (für Dritte)

Auskunft über eine Drittperson
Damit Auskunft über eine Drittperson erteilt werden kann, muss dem Betreibungsamt ein aktuelles Interesse glaubhaft gemacht werden. Als Interessennachweis eignen sich z.B. Verträge, Bestellungen, Anfragen, Offerten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Mahnschreiben und dergleichen. Die Auskunft wird schriftlich erteilt

Zuständigkeit
Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnort der betreffenden Person, oder, wenn Auskunft über eine juristische Person verlangt wird, am eingetragenen Sitz der Gesellschaft.

Kosten
Die Gebühr für eine schriftliche Betreibungsauskunft beträgt Fr. 17.00 (plus allenfalls Porto Fr. 1.00).
Das Betreibungsamt kann eine Vorauszahlung der Gebühr verlangen.

Bemerkung

Bitte füllen Sie nachfolgendes Formular vollständig aus und fügen Sie der Bestellung einen Interessennachweis an. Der Gesuchsteller bescheinigt mit dem Absenden des Online-Formulars, nachfolgendes Formular selbstständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben.

Ein Versand erfolgt ausschliesslich per Post an die aktuelle Schweizer Wohnadresse des Gesuchstellers (keine Zustellung per Fax, E-Mail an eine Drittadresse oder ins Ausland).

Wenn das Formular falsch oder unvollständig ausgefüllt ist, die Anhänge nicht vorhanden oder ungenügend sind oder wenn Sie auf Rechnung bestellen, obwohl Sie untenstehende Bedingungen nicht erfüllen, wird Ihre Bestellung, ohne weitere Rückmeldung unsererseits, als gegenstandslos betrachtet. Das Betreibungsamt behält sich das Recht vor, Sie für die Bestellung eines Betreibungsregisterauszuges auf den ordentlichen Weg zu verweisen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.