Diese Verordnung regelt die kommunalpolizeilichen Aufgaben sowie den Vollzug des übergeordneten Polizeirechts in der Gemeinde Hausen am Albis. Sie bezweckt die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung sowie den Schutz von Person Dokument 510.1 Polizeiverordnung.pdf (pdf, 88.0 kB) |