Prämienverbilligung bis 2020Neuerungen für das Jahr 2021 bzw. Prämienverbilligung 2021 Ab 2021 gilt im Kanton Zürich ein neues Gesetz und die Bearbeitung erfolgt neu direkt durch die SVA Zürich. Weitere Informationen finden Sie hier. Eine Nachmeldung zur Prämienverbilligung 2021 können Sie unter www.svazurich.ch/nachmeldungen online erledigen.
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