Nachtparkgebühren
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Das nächtliche Dauerparkieren von Fahrzeugen aller Art auf öffentlichem Grund ist gebührenpflichtig. Es muss eine Parkkarte beantragt werden. Dokument Antrag_Dauerparkkarte.pdf (pdf, 146.1 kB) Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 101.6 kB).
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