Unterschutzstellungsvertrag: Unterdorf 3, 8915 Hausen am Albis
Unterschutzstellungsvertrag Liegenschaft Unterdorf 3, Hausen am Albis
Betrifft
8915 Hausen am AlbisAngaben zur Meldung
Der Gemeinderat Hausen am Albis hat am 22. Juli 2022 den Schutzvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Hausen am Albis und dem Eigentümer, Thomas Andreas und Ellen Bryner, für die Liegenschat Inv.-Nr. 9, Vers.-Nr. 661 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3206, Unterdorf 3, Hausen am Albis, genehmigt.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen während der Rekursfrist beim Bauamt, Ebertswilerstrasse 1, 8915 Hausen am Albis, öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werdenRechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig;
die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 TageAblauf der Frist: 26.09.2022
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.