Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Hausen am Albis
Politische Gemeinde Hausen am Albis
Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 8. Dezember 2011
1. Reformierte Kirchgemeinde
1.1 Projekt- und Kreditbewilligung Sanierung Pfarrhaus
Genehmigung Projekt Innensanierung, energetische Massnahmen und Brandschutz Pfarrhaus
Genehmigung Bruttokredit von Fr. 320'000.--
1.2 Voranschlag 2012
Genehmigung Voranschlag 2012
Festsetzung Steuerertrag 100 % auf Fr. 2'900'000.--
Festsetzung Steuerfuss bei 11 %
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung liegt ab Montag, 19. Dezember 2011, bei der Gemeindeverwaltung und im Kirchensekretariat zur Einsicht auf.
2. Politische Gemeinde
2.1 Der Voranschlag 2012 des Politischen Gemeindeguts und die Festsetzung des erforderlichen Steuersatzes werden genehmigt.
2.2 Das Projekt „Albisstrasse 23 bis 33“ und der beantragte Kredit von Fr. 315'000.-- werden genehmigt.
Das Protokoll liegt zu den Schalteröffnungszeiten in der Einwohnerkontrolle zur Einsicht auf.
Rechtsmittelbelehrung:
Beim Bezirksrat Affoltern am Albis, im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, können - von der Veröffentlichung an gerechnet - schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden:
- innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung (gemäss § 147 Gesetz über
die politischen Rechte)
- innert 30 Tagen Rekurs mit dem Begehren um Berichtigung des Protokolls (gemäss § 54 Gemeindegesetz)
- innert 30 Tagen Beschwerde gegen die gefassten Beschlüsse (gemäss § 151 Gemeindegesetz)
Die Rechtsmittel müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Reformierte Kirchenpflege
Gemeinderat Hausen am Albis