Direkt zum Inhalt springen

Acceskeys

Wappen der Gemeinde Hausen am Albis

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung findet in der Regel zweimal pro Jahr, jeweils im Juni und Dezember, im Gemeindesaal Weid statt. Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer über 18 Jahre.

Gemeindeversammlungen:

Datum/Zeit

Einladung/Traktandenliste

Resultat

Mo, 06.06.2011 Ankündigung 06.06.2011 Resultate 
Do, 08.12.2011 Ankündigung 08.12.2011 Resultate 
Do, 22.03.2012 Ankündigung 22.03.2012 Resultate
Mo, 11.06.2012

Polizeiverordnung Entwurf
Synopse Hausen
Synopse alle Gemeinden

11.06.2012 Resultate
Mo, 24.09.2012

Ankündigung
Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag Törlenmatt
Neubau Garderobengebäude Projekt mit Kostenvoranschlag - Teil 1
Neubau Garderobengebäude Projekt mit Kostenvoranschlag - Teil 2
Katasterplan
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss Obergeschoss
Illustration
Verpflichtungs- und Nutzungsvertrag mit dem FC Hausen

24.09.2012 Resultate

 

 

 

Mi, 05.12.2012

Ankündigung
Siedlungsentwässerungsverordnung SEVO ohne Tarifordnung
Ausführungsbestimmungen zur SEVO
Wasserversorgungsverordnung Hausen

05.12.2012 Resultate
Di, 19.03.2013

Ankündigung
Einladung

 19.03.2013 Resultate


Anfragerecht (§ 51 Gemeindegesetz):

Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Politischen Gemeinde von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Gemeindevorsteherschaft zu richten. Die Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen.

Die Gemeindevorsteherschaft beantwortet die Anfrage in der Gemeindeversammlung. Sie teilt ihre Antwort dem Stimmberechtigten spätestens zu Beginn der Gemeindeversammlung schriftlich mit. Der Stimmberechtigte hat das Recht auf eine kurze Stellungnahme. Eine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort findet nicht statt.