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Wappen der Gemeinde Hausen am Albis

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung findet in der Regel zweimal pro Jahr, jeweils im Juni und Dezember, im Gemeindesaal Weid statt. Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer über 18 Jahre.

Gemeindeversammlungen:

Datum/Zeit

Einladung/Traktandenliste

Resultat

Mo, 2.6.2008   08 06 02 Resultate
Mi, 3.9.2008 08 09 03 Ankündigung 08 09 03 Resultate
Do, 11.12.2008 08 12 11 Ankündigung 08 12 11 Resultate
Do, 26.3.2009 09 03 26 Ankündigung 09 03 26 Resultate 
Mi, 3.6.2009 09 06 03 Ankündigung 09 06 03 Resultate 
Do, 10.12.2009

09 12 10 Ankündigung Weisung

09 12 10 Resultate
Mo, 7.6.2010

10 06 07Ankündigung Weisung
Entschädigungsverordnung 
Personalverordnung 
PV - synopse_V1

 10 06 07 Resultate
Do, 9.9.2010 (wenn Geschäfte vorhanden)  
Do, 9.12.2010    


Anfragerecht (§ 51 Gemeindegesetz):

Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Politischen Gemeinde von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Gemeindevorsteherschaft zu richten. Die Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen.

Die Gemeindevorsteherschaft beantwortet die Anfrage in der Gemeindeversammlung. Sie teilt ihre Antwort dem Stimmberechtigten spätestens zu Beginn der Gemeindeversammlung schriftlich mit. Der Stimmberechtigte hat das Recht auf eine kurze Stellungnahme. Eine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort findet nicht statt.