Direkt zum Inhalt springen

Acceskeys

Wappen der Gemeinde Hausen am Albis

Informationen

Stimmberechtigte Personen

Stimmberechtigt an der Urne (eidgenössische, kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen) sowie an der Gemeindeversammlung sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab vollendetem 18. Altersjahr mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Hausen am Albis.

Ferner sind Auslandschweizerinnen und -schweizer in eidgenössischen Angelegenheiten in Hausen am Albis stimmberechtigt, sofern sie Hauser Bürger sind oder den letzten zivilrechtlichen Wohnsitz in Hausen hatten und sich bei den schweizerischen Auslandsvertretungen angemeldet haben. Diese erhalten frühzeitig die Stimmunterlagen per Luftpost.

Wahllokal

Gemeindehaus

Sonntag, 09.00 – 10.00 Uhr

Ebertswil

Sonntag, 09.00 – 10.00 Uhr

Urnenöffnung

Sonntag, 09.00 Uhr im Gemeindehaus (Beginn der Auszählung)

Letzte Leerung:
- Postfach
- Briefkasten Gemeinde


Sonntag, 08.30 Uhr
Sonntag, 10.00 Uhr

Ausübung Stimmrecht

Die Stimm- und Wahlzettel sind eigenhändig und handschriftlich auszufüllen. Der Stimmrechtsausweis ist ab 2010 in jedem Fall zu unterschreiben, auch von Stimmberechtigten, die persönlich wählen oder stimmen (§68 nABs. 1 GPR). Das Stimmrecht kann wie folgt ausgeübt werden (Stimmrechtsausweis nicht vergessen!):

  • Persönlich an der Urne im Gemeindehaus. 
  • vorzeitig am Schalter der Einwohnerkontrolle im Gemeindehaus während der Schalteröffnungszeiten.
  • Stellvertretung durch eine andere in der Gemeinde Hausen am Albis wohnende stimmberechtigte Person. Die stimmberechtigte Person kann höchstens zwei weitere Personen an der Urne vertreten. Die vertretene Person hat sich damit auf dem Stimmrechtsausweis schriftlich einverstanden zu erklären.
  • Brieflich; Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis nicht vergessen! Informationen über die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis.

Wahlbüro

Das Wahlbüro ist ein Hilfsorgan für die Durchführung der Urnengänge. Insbesondere kommt den Mitgliedern des Wahlbüros die Überwachung der Stimmabgabe an der Urne sowie die Ermittlung der Ergebnisse zu. Die Mitglieder des Wahlbüros werden durch den Gemeinderat auf eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Letztmals für die Amtsdauer 2006 – 2010.