Identitätskarte
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Identitätskarten (IDK) müssen persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Die Ausstellungsfrist beträgt max. 10 Arbeitstage ab Antragsstellung. Kombi (Pass und IDK) müssen beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Bitte lesen Sie auf der Informationsseite zum Pass weiter. Antragsverfahren •Vorhandene abgelaufene oder gültige Identitätskarte, die entwertet werden muss. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige Ausweise für Minderjährige und Entmündigte Gültigkeitsdauer Betreffend des Gültigkeitsbereiches der Identitätskarte vergewissern Sie sich bei Ihrem Reisebüro. Weitere Hinweise finden Sie unter: http://www.schweizerpass.ch Preis: 70.00 Erwachsene / 35.00 Kinder Dokument Bezug_von_Identitatskarte_und_Pass.pdf (pdf, 317.6 kB)
|