Abmeldung / Wegzug
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Gemäss Gemeindegesetz des Kantons Zürich ist ein Wegzug der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden. Für Schweizerbürger benötigen wir den Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung. Für alle anderen Staatsangehörigen benötigen wir den Ausländerausweis Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online erfolgen. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 21.7 kB).
|