Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das höchste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die in Hausen am Albis Wohnsitz haben.
Jährlich finden mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt:
• Gemeindeversammlung im Juni (Abnahme Jahresrechnung)
• Gemeindeversammlung im Dezember (Abnahme Budget)

Bei Bedarf kann der Gemeinderat die Durchführung weiterer Versammlungen im März und im September anordnen.

Kontakt

Christoph Rohner
christoph.rohner@hausen.ch

Ort

Gemeindesaal
8915 Hausen am Albis

Aufgaben

Die Gemeindeversammlung hat folgende Befugnisse:

• Erlass der Gemeindeordnung
• Erlass von allgemeinverbindlichen Gemeindereglementen
• Beschlussfassung über den Zusammenschluss mit einer andern Gemeinde und über Änderungen der Gemeindegrenzen, sofern es sich nicht um kleine Grenzbereinigungen handelt
• Beschlussfassung über den Vorschlag, den Steuerfuss und die übrigen Gemeindesteuern
Genehmigung der Jahresrechnung und allfälliger Separatrechnungen
• Beschlussfassung über neue Aufgaben und Kredite, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist
• Beschlussfassung über die Gründung von Beteiligungen an privaten Unternehmungen oder Organisationen sowie über die Gewährung von Darlehen an solche
• Bewilligung von Kauf und Verkauf von Grundstücken, soweit nicht der Gemeinderat durch Gemeindebeschluss zuständig erklärt wird
• Aufsicht über die Tätigkeit des Gemeinderates und Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Massgebend sind die Bestimmungen im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung.

Voraussetzungen

Die Einladung zu den Gemeindeversammlungen erfolgt durch Publikation im amtlichen Publikationsorgan, dem Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern. Ausserdem wird das Weisungsheft mit den detaillierten Anträgen zur Traktandenliste jeweils den Stimmberechtigten auf Wunsch per Post zugestellt.

Ab dem Publikationsdatum liegen die ergänzenden Akten der Anträge im Gemeindehaus, Einwohnerkontrolle, während den Öffnungszeiten für die Stimmberechtigten zur Einsicht auf.

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Datum Sitzung

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Datum Sitzung