Die Gemeindeversammlung ist das höchste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die in Hausen am Albis Wohnsitz haben.
Jährlich finden mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt:
• Rechnungs-Gemeindeversammlung im Juni
• Budget-Gemeindeversammlung im Dezember
Bei Bedarf kann der Gemeinderat die Durchführung weiterer Versammlungen im März und im September anordnen.
Aufgaben: | Die Gemeindeversammlung stehen unter anderem zu: • Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung • Festsetzung des jährlichen Voranschlages und des Gemeindesteuerfusses • Abnahme der Jahresrechnungen • Kreditbewilligungen für einzelne Projekte (Spezialbeschlüsse) • Genehmigung der Abrechnungen über Bauten aufgrund von Spezialbeschlüssen Diese Aufzählungen ist nicht abschliessend. Massgebend sind die Bestimmungen im Gemeindegesetz und in der Gemeindeordnung. |
Voraussetzungen: | Die Einladung zu den Gemeindeversammlungen erfolgt durch Publikation im amtlichen Publikationsorgan, dem Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern. Ausserdem wird das Weisungsheft mit den detaillierten Anträgen zur Traktandenliste jeweils den Stimmberechtigten auf Wunsch per Post zugestellt. Ab dem Publikationsdatum liegen die ergänzenden Akten der Anträge im Gemeindehaus, Einwohnerkontrolle, während der Öffnungszeiten für die Stimmberechtigten zur Einsicht auf. |
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